11. August 2026
Steuerliche Vorteile für energieeffizientes Bauen und Sanieren
In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Bedeutung des Klimaschutzes spielt die Energieeffizienz von Immobilien eine zentrale Rolle – nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus steuerlicher Sicht. Der Gesetzgeber fördert seit mehreren Jahren den energetischen Gebäudebestand mit gezielten steuerlichen Vorteilen, die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern helfen, ihre Investitionskosten nachhaltig zu reduzieren.
1. Überblick: Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz
Seit dem 1. Januar 2020 besteht für eigengenutzte Wohngebäude die Möglichkeit, 20 % der Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen direkt von der Einkommensteuerschuld abzuziehen. Dieses steuerliche Modell ist im Rahmen des Klimaschutzprogramms verankert und gilt zunächst bis zum Jahr 2029.
Die Besonderheit dieses Steuerbonus liegt darin, dass die Ermäßigung nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von der Einkommensteuer abgezogen wird – das kann zu einer spürbar niedrigeren Steuerlast führen.
2. So profitieren Sie konkret
Die steuerliche Förderung verteilt sich über drei Jahre und beläuft sich auf insgesamt 20 % der Sanierungskosten, maximal 40.000 € pro Wohnobjekt:
- 1. Jahr: 7 % der anerkannten Aufwendungen
- 2. Jahr: weitere 7 %
- 3. Jahr: 6 %
insgesamt bis zu 40.000 € Steuerermäßigung.
Dadurch können Sanierungskosten bis zu 200.000 € steuerlich berücksichtigt werden – ein attraktiver Vorteil für Immobilienbesitzer, der unabhängig von klassischen Förderkrediten oder Zuschüssen wirkt.
3. Welche Maßnahmen können begünstigt sein?
Steuerlich förderfähig sind zahlreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen, u. a.:
- Wand-, Dach- und Decken-Dämmung
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heiztechnik
- Installation energieeffizienter Lüftungs- und Kontrollsysteme
- Energetische Planung und Bauüberwachung durch Fachleute
Auch die energetische Fachplanung und -begleitung durch zertifizierte Energieberater wird steuerlich unterstützt – hier können bis zu 50 % der entsprechenden Kosten berücksichtigt werden, unabhängig von der dreijährigen Staffelung.
4. Voraussetzungen für den Steuerbonus
Um die steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen, sind bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen:
- Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Es muss eigengenutzt sein (selbst genutzter Wohnraum).
- Eine amtlich vorgeschriebene Bescheinigung über die energetischen Maßnahmen muss vorliegen (z. B. vom ausführenden Fachunternehmen).
- Die Kosten müssen in der Steuererklärung in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ korrekt angegeben werden.
Diese Bedingungen sorgen dafür, dass der steuerliche Vorteil zielgerichtet dort wirkt, wo er intendiert ist: bei echten energetischen Verbesserungen der Bausubstanz.
5. Steuerliche Vorteile als Teil einer nachhaltigen Modernisierungsstrategie
Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG lässt sich sinnvoll mit anderen staatlichen Förderinstrumenten kombinieren, z. B. mit Zuschüssen und Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder Programmen der KfW. Gemeinsam mit energetisch geplanten Maßnahmen kann so das zeitnahe Sanierungsvorhaben sowohl finanziell als auch energetisch optimiert werden.
Fazit: Win win für Klima und Steuerzahler
Für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer bietet die steuerliche Förderung eine planbare, transparente Möglichkeit, die Investitionskosten bei energieeffizientem Bauen und Modernisieren signifikant zu reduzieren. Sie verbindet ökologische Ziele mit direkten finanziellen Vorteilen, ist vergleichsweise leicht umzusetzen und stellt einen wichtigen Baustein in einer nachhaltigen Immobilienstrategie dar.
