20. Oktober 2026

Einzelunternehmen, UG oder GmbH: Steuerliche Unterschiede der Rechtsformen einfach erklärt

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich früher oder später mit der passenden Rechtsform beschäftigen. Einzelunternehmen, Unternehmergesellschaft (UG) und GmbH unterscheiden sich nicht nur bei Haftung und Stammkapital, sondern auch bei der Besteuerung. Vereinfacht gesagt wird der Gewinn eines Einzelunternehmens grundsätzlich beim Inhaber versteuert, während UG und GmbH als eigenständige Kapitalgesellschaften selbst steuerpflichtig sind. Welche Auswirkungen das im Einzelfall hat, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.

Einzelunternehmen: Der Gewinn wird dem Inhaber zugerechnet

Beim Einzelunternehmen gibt es steuerlich keine Trennung zwischen Unternehmen und Unternehmer wie bei einer Kapitalgesellschaft. Der Gewinn fließt in die persönlichen Einkünfte des Inhabers ein und unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Deren Höhe richtet sich nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen und steigt mit zunehmendem Einkommen progressiv an.

Handelt es sich um ein gewerbliches Einzelunternehmen, kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen. Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren dabei von einem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gezahlte Gewerbesteuer außerdem auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Für Unternehmen in Berlin spielt auch der Standort eine Rolle: Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Hauptstadt beträgt derzeit 410 Prozent. Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen dagegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.

UG und GmbH: Steuerlich näher beieinander, als viele denken

Die UG (haftungsbeschränkt) wird steuerlich grundsätzlich wie eine GmbH behandelt. Beide sind Kapitalgesellschaften und unterliegen unter anderem der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2027 beträgt die Körperschaftsteuer 15 Prozent.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen UG und GmbH liegt daher nicht in der grundsätzlichen Besteuerung, sondern im Gesellschaftsrecht und bei der Kapitalausstattung. Für eine GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorgesehen. Eine UG kann mit einem niedrigeren Stammkapital gegründet werden, muss dafür jedoch besondere gesetzliche Vorgaben zur Rücklagenbildung beachten.

Was passiert, wenn Gewinne ausgeschüttet werden?

Auch die Verwendung des Gewinns ist steuerlich relevant. Bleiben Gewinne zunächst in einer UG oder GmbH, werden sie auf Ebene der Gesellschaft besteuert. Werden Gewinne später an Gesellschafter ausgeschüttet, kann zusätzlich eine Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters entstehen. Gewinnausschüttungen gehören grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen; welche konkrete Besteuerung greift, hängt jedoch von der individuellen Konstellation ab.

Deshalb lässt sich die steuerliche Belastung von Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften nicht sinnvoll allein anhand eines einzelnen Steuersatzes vergleichen.

Welche Rechtsform passt zu einer Gründung in Berlin?

Steuern sind bei der Wahl der Rechtsform nur ein Gesichtspunkt. Ebenso wichtig können Haftung, Kapitalbedarf, Finanzierung, laufender Verwaltungsaufwand, Gewinnverwendung und die weitere Unternehmensentwicklung sein. Eine pauschal steuerlich „beste“ Rechtsform gibt es daher nicht.

Das Steuerbüro Kerkmann in Berlin-Zehlendorf begleitet Gründer unter anderem bei Fragen zur Rechtsformwahl, Finanzierung, Umsatzschätzung und zum Kapitalbedarf. Dabei steht nach eigener Darstellung die individuelle Betrachtung des geplanten Unternehmens im Mittelpunkt.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick über steuerliche Unterschiede von Einzelunternehmen, UG und GmbH. Welche Rechtsform und steuerliche Behandlung für einen konkreten Fall relevant sind, sollte anhand der persönlichen und unternehmerischen Voraussetzungen fachlich geprüft werden.

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