5. November 2026
Homeoffice steuerlich absetzen 2026: Was Arbeitnehmer und Selbstständige wirklich geltend machen können
Arbeiten von zu Hause gehört für viele Arbeitnehmer und Selbstständige längst zum Alltag. Auch 2026 können beruflich veranlasste Tätigkeiten im Homeoffice steuerlich berücksichtigt werden. Grundsätzlich kommen dafür die Homeoffice-Tagespauschale oder, bei einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer, tatsächliche Kosten beziehungsweise die Jahrespauschale infrage. Welche Regelung anwendbar ist, hängt von der konkreten Arbeitssituation ab.
Homeoffice-Pauschale 2026: 6 Euro pro Tag
Für die Arbeit in der eigenen Wohnung kann eine Tagespauschale von 6 Euro angesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Kalender- oder Wirtschaftsjahr, was rechnerisch bis zu 210 berücksichtigungsfähigen Tagen entspricht.
Grundsätzlich muss die berufliche oder betriebliche Tätigkeit an dem betreffenden Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt werden und eine außerhalb der Wohnung gelegene erste Tätigkeitsstätte darf an diesem Tag nicht aufgesucht werden. Eine berufliche Auswärtstätigkeit schließt die Tagespauschale nicht automatisch aus, sofern mehr als die Hälfte der tatsächlichen Arbeitszeit zu Hause erbracht wurde.
Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann kann die Tagespauschale unter bestimmten Voraussetzungen auch für Tage infrage kommen, an denen zusätzlich an der ersten Tätigkeitsstätte oder auswärts gearbeitet wurde.
Braucht man ein eigenes Arbeitszimmer?
Für die Tagespauschale ist kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Auch wer beispielsweise am Küchentisch oder an einer Arbeitsecke tätig ist, kann grundsätzlich unter die Regelung fallen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Anders sieht es beim steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmer aus. Dieses muss als eigener Raum in die häusliche Sphäre eingebunden sein und nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt werden. Eine in einen privat genutzten Raum integrierte Arbeitsecke gilt dagegen nicht als häusliches Arbeitszimmer.
Wann können Kosten für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden?
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, können die darauf entfallenden tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich berücksichtigt werden. Dazu können anteilig beispielsweise Miete, Energie, Reinigung oder bestimmte Gebäudekosten gehören. Alternativ kann eine Jahrespauschale von 1.260 Euro gewählt werden.
Entscheidend ist dabei nicht allein, wie viele Stunden im Arbeitszimmer verbracht werden. Für die Beurteilung des Mittelpunktes kommt es insbesondere darauf an, wo die wesentlichen und prägenden Tätigkeiten des jeweiligen Berufs oder Betriebs ausgeübt werden.
Computer, Schreibtisch und Internet: Was gilt für Arbeitsmittel?
Die Homeoffice-Tagespauschale deckt die durch die Tätigkeit in der Wohnung entstehenden Aufwendungen pauschal ab. Arbeitsmittel sowie beruflich oder betrieblich veranlasste Telefon- und Internetkosten gehören jedoch nicht zu den Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers. Sie können deshalb nach den jeweils geltenden Voraussetzungen separat zu beurteilen sein.
Gerade bei Computern, Monitoren, Büromöbeln oder anderen Arbeitsmitteln kommt es dabei unter anderem auf die berufliche beziehungsweise betriebliche Nutzung an. Pauschale Aussagen darüber, welche Kosten im individuellen Fall abzugsfähig sind, sind daher nicht möglich.
Homeoffice und Steuererklärung in Berlin: Den Einzelfall prüfen
Ob Tagespauschale, häusliches Arbeitszimmer oder zusätzliche Arbeitsmittel berücksichtigt werden können, hängt von der persönlichen Arbeits- und Einkommenssituation ab. Arbeitnehmer und Selbstständige sollten deshalb insbesondere die tatsächlichen Homeoffice-Tage und die jeweiligen Rahmenbedingungen nachvollziehbar dokumentieren. Das Bundesfinanzministerium sieht für die Tagespauschale vor, dass die betreffenden Kalendertage aufgezeichnet und in geeigneter Form glaubhaft gemacht werden.
Das Steuerbüro Kerkmann in Berlin-Zehlendorf betreut kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen und erstellt außerdem Steuererklärungen für Privatpersonen.
Welche Homeoffice-Regelungen im konkreten Fall greifen und welche Aufwendungen berücksichtigt werden können, sollte individuell fachlich geprüft werden. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar.
