2. Oktober 2025
So wirkt sich die neue Regelung für Homeoffice-Pauschalen auf Sie aus
Die Arbeit von zu Hause aus ist längst fester Bestandteil des Alltags vieler Menschen geworden. Nicht nur seit der Pandemie, sondern auch durch den zunehmenden Trend zu flexiblen Arbeitsmodellen hat das Homeoffice an Bedeutung gewonnen. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Homeoffice-Pauschale überarbeitet und ausgeweitet. Diese Anpassungen wirken sich unmittelbar auf Ihre Steuererklärung aus – und können im besten Fall Ihre Steuerlast merklich senken.
Die Homeoffice-Pauschale ist ein steuerlicher Abzugsbetrag, den Sie für Arbeitstage zu Hause geltend machen können, selbst wenn Sie kein separates Arbeitszimmer haben. Damit werden die Kosten berücksichtigt, die im privaten Umfeld durch das Arbeiten entstehen – etwa für Strom, Heizung oder anteilige Nutzung von Arbeitsmaterial. Neu ist vor allem, dass der Betrag pro Tag von bisher fünf auf sechs Euro erhöht wurde. Gleichzeitig wurde die maximale Anzahl der anrechenbaren Tage von 120 auf 210 angehoben. Das bedeutet: Sie können nun bis zu 1.260 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, ohne aufwendige Einzelbelege sammeln zu müssen.
Die Pauschale gilt weiterhin unabhängig davon, ob Sie in einem eigenen Arbeitszimmer oder beispielsweise am Küchentisch arbeiten. Wichtig ist lediglich, dass Sie an den betreffenden Tagen überwiegend zu Hause tätig waren. Auch wenn die Regelung großzügig gestaltet ist, empfiehlt es sich, die Homeoffice-Tage sorgfältig zu dokumentieren – etwa in einem einfachen Kalender oder einer Tabelle. Dies schafft Transparenz und vermeidet mögliche Rückfragen des Finanzamts.
Von der Neuregelung profitieren besonders Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen großen Teil des Jahres im Homeoffice verbringen, aber auch Teilzeitkräfte und Beschäftigte mit hybriden Arbeitsmodellen können die Pauschale anteilig nutzen. Selbstständige und Freiberufler profitieren ebenfalls, da die Homeoffice-Pauschale hier als Betriebsausgabe angesetzt werden kann. Dabei ist es sinnvoll, im Einzelfall zu prüfen, ob nicht der klassische Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer günstiger ist – vor allem, wenn ein separater Raum ausschließlich beruflich genutzt wird.
Für Ihre Steuererklärung sollten Sie außerdem beachten, dass für Tage, an denen Sie ins Büro fahren, weiterhin die Entfernungspauschale angesetzt werden kann. Eine Kombination von Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag ist jedoch nicht möglich. Darüber hinaus lassen sich zusätzlich zur Pauschale weitere beruflich veranlasste Ausgaben wie Computer, Bürostuhl oder Fachliteratur gesondert absetzen.
Insgesamt sorgt die neue Regelung für mehr Flexibilität und macht die steuerliche Anerkennung von Homeoffice-Tagen einfacher. Sie ist ein Schritt hin zu einer zeitgemäßen Steuerpolitik, die den veränderten Arbeitsrealitäten Rechnung trägt. Wer seine Arbeitstage gewissenhaft dokumentiert und alle geltenden Abzugsmöglichkeiten prüft, kann am Ende des Jahres eine spürbare Entlastung erzielen. Die Steuerberatung Kerkmann steht Ihnen dabei gerne beratend zur Seite – sei es, um die optimale Strategie zwischen Pauschale und Arbeitszimmerabzug zu finden oder um Ihre Steuererklärung so zu gestalten, dass Sie das Maximum herausholen.
