Münzen und Absolventenhut

13. April 2026

Studierende und Azubis: Welche Steuertricks sich lohnen

Viele Studierende und Auszubildende gehen davon aus, dass Steuern für sie keine Rolle spielen, da ihr Einkommen oft unter dem Grundfreibetrag liegt. Doch genau hier liegt ein großer Vorteil, den viele nicht nutzen: Auch mit geringem Einkommen gibt es zahlreiche steuerliche Möglichkeiten, um Geld zurückzuholen oder Steuererleichterungen zu erhalten. Besonders in den ersten Jahren im Berufsleben oder Studium lohnt es sich, diese Tricks zu kennen.

Steuererklärung: Lohnt sich das für Studierende und Azubis?

Auch wenn Studierende oder Azubis in vielen Fällen keine oder nur geringe Steuern zahlen, kann es sich lohnen, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. Oft wurde im Nebenjob oder bei einem Minijob bereits Lohnsteuer einbehalten, die unter Umständen zurückgeholt werden kann. Insbesondere dann, wenn das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, aber trotzdem Steuern abgezogen wurden, wird die Steuererklärung häufig zu einer Rückerstattung führen.

Kosten rund um Studium und Ausbildung absetzen

Viele Ausgaben, die mit der Ausbildung oder dem Studium verbunden sind, können steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Fachliteratur, Studiengebühren, Computer und Software, aber auch Fahrtkosten zur Uni oder zur Berufsschule. Wer eine Ausbildung macht, kann zudem Werbungskosten ansetzen – und das nicht nur für die rein beruflichen Ausgaben. Auch für Studierende gibt es viele Möglichkeiten, Ausgaben als Sonderausgaben abzusetzen. Wer beispielsweise regelmäßig mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Uni fährt, kann diese Kosten mit der Entfernungspauschale geltend machen.

Nebenjobs und Werkstudentenstellen richtig angeben

Wer während des Studiums oder der Ausbildung einen Nebenjob ausübt, sollte auf die steuerlichen Regelungen achten. Bei einem Minijob (bis 520 € monatlich) fallen keine Steuern an, aber bei einem Werkstudentenjob oder einem Midijob wird oft Lohnsteuer abgezogen. In einigen Fällen, vor allem bei mehreren Jobs oder einem hohen Einkommen, kann es passieren, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Diese zu viel gezahlte Steuer kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Es ist wichtig, alle Einkünfte korrekt anzugeben, um keine Rückerstattung zu verpassen.

Steuertricks, die sich besonders lohnen

Für Studierende und Auszubildende gibt es einige steuerliche Kniffe, die sich besonders lohnen können:

  • Fahrtkosten: Ob mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln – die Fahrtkosten zur Uni, Berufsschule oder Ausbildungsstätte können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Arbeitsmittel: Fachbücher, Laptops und Software, die für das Studium oder die Ausbildung erforderlich sind, können als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Nebenjob und Steuerklasse: Wenn mehrere Jobs ausgeübt werden, sollte darauf geachtet werden, dass die richtige Steuerklasse angewendet wird. In vielen Fällen kann man zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung zurückerhalten.
  • Verlustvortrag: Für Studierende, die hohe Kosten während des Studiums hatten, kann der Verlustvortrag eine wertvolle Option sein. Die Verluste aus der Ausbildung können in zukünftige Jahre übertragen werden und so das künftige Einkommen steuerlich entlasten.

Warum es sich lohnt, frühzeitig steuerlich aktiv zu werden

Gerade in den ersten Jahren, in denen man studiert oder eine Ausbildung macht, sind die Einkünfte oft gering, aber die Ausgaben können trotzdem hoch sein. Wer sich frühzeitig mit den steuerlichen Möglichkeiten auseinandersetzt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch finanzielle Spielräume schaffen, die für den weiteren Verlauf der Ausbildung oder des Studiums hilfreich sind. Die Steuerberatung Kerkmann unterstützt Studierende und Azubis dabei, ihre Steuererklärung richtig auszufüllen und keine steuerlichen Vorteile zu übersehen.

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